Optimal geschützt

Balkonkraftwerke

Solarstrom selbst erzeugen

Schutz für Ihr Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerke, auch Steckersolargeräte genannt, bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, selbst Solarstrom zu erzeugen und direkt im eigenen Haushalt zu nutzen. Die kompakten Photovoltaikanlagen können beispielsweise auf Balkonen, Terrassen, Garagen oder an geeigneten Fassaden installiert werden.

 

Mit der zunehmenden Verbreitung von Balkonkraftwerken entstehen auch Fragen rund um den Versicherungsschutz: Außen an versicherten Gebäuden angebrachte Balkonkraftwerke zählen zum versicherten Gebäudezubehör. Es besteht somit Versicherungsschutz gegen die vertraglich vereinbarten Gefahren wie beispielsweise Feuer, Sturm und Hagel.  

Rahmenbedingungen

Weitere Informationen

 

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen und Hinweise zum Thema Balkonkraftwerke kompakt zusammengestellt. Sie dienen als Orientierung und unterstützen bei der Beantwortung häufiger Fragen.

 

Anhebung der Bagatellgrenze von 600 W auf 800 W

Steckersolargeräte durften bisher nur dann betrieben werden, wenn die Ausgangsleistung des Wechselrichters 600 W nicht überschreitet. Mit dem Beschluss des Solarpakets 1 gilt in Deutschland nun auch eine Bagatellgrenze von 800 Watt Wechselrichterleistung.

 

Begrenzung der maximalen Modulleistung auf 2 kWp

Damit eine Anlage als Balkonkraftwerk bzw. steckerfertige Solaranlage gilt, darf die Wechselrichterleistung nicht höher als 800 W sein. Außerdem wurde im Solarpaket 1 ergänzt, dass die maximal installierte Modulleistung für Balkonkraftwerke nur 2 kWp betragen darf. Das bedeutet, dass Sie für Ihr Balkonkraftwerk eine Modulleistung von bis zu zwei Kilowattpeak installieren dürfen, solange Ihr Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt ist. Das ist vor allem sinnvoll, um bei schlechten Lichtverhältnissen maximale Erträge zu erzielen. Sobald entweder die Wechselrichterleistung den Wert von 800 Watt oder die Modulleistung 2 kWp übersteigt, zählt Ihre Anlage offiziell nicht mehr als Balkonkraftwerk.
 

Abschaffung der Meldepflicht beim Netzbetreiber

Bisher mussten Sie Ihr installiertes Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister eintragen und zusätzlich bei deinem Netzbetreiber anmelden. Mit Verabschiedung des Solarpakets 1 müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister eintragen. Die Meldung an den Netzbetreiber erfolgt dann automatisch durch die Bundesnetzagentur. Der Netzbetreiber hat im Anschluss vier Monate Zeit, um zu prüfen, ob ein neuer Stromzähler (Zweirichtungszähler) eingebaut werden muss oder nicht. 

 

Vorübergehende Duldung rückwärtslaufender Stromzähler

Vor allem in älteren Gebäuden sind häufig noch elektromechanische bzw. Ferraris-Stromzähler verbaut, deren Zählscheibe bei Stromeinspeisung rückwärtslaufen kann. Bisher galt: wenn Sie Strom in das öffentliche Netz einspeisen und Ihr Stromzähler sich rückwärts dreht, verfälschen Sie den Wert deines eigentlichen Stromverbrauchs. Um Ihr Balkonkraftwerk rechtmäßig betreiben zu dürfen, mussten Sie also zunächst deinen Stromzähler tauschen lassen. Das müssen Sie mit dem Beschluss der Gesetzesänderung jetzt nicht mehr, da das Solarpaket 1 eine vorübergehende Duldung rückwärtslaufender Zähler vorsieht. Bedingung hierfür ist, dass das Steckersolargerät im Marktstammdatenregister eingetragen ist. Hierfür wird im Rahmen des Solarpakets 1 das Messestellenbetriebsgesetz geändert.

 

Zusammenfassung von Solaranlagen

Das Solarpaket 1 regelt zudem die Zusammenfassung mehrerer installierter Solaranlagen neu. Das ist für Sie vor allem dann relevant, wenn Sie planen, auf verschiedenen Dächern Solaranlagen zu installieren. Außerdem war bisher nicht genau geregelt, wie Balkonkraftwerke mit bestehenden Auf-Dach-Anlagen zusammengefasst werden. Das Solarpaket 1 legt jetzt fest, dass Ihr Balkonkraftwerk nicht mit deiner gegebenenfalls bereits bestehenden großen Solaranlage zusammengefasst wird, wenn die zulässigen Grenzen (800 W Wechselrichter, max. 2 kWp Modulleistung) eingehalten werden. Daraus folgt, dass Ihr Balkonkraftwerk zusätzlich zu einer großen PV-Anlage betrieben werden darf und nicht als Anlagenerweiterung eingestuft wird.

 

Was ist mit den Schuko-Steckern?

Bei der Definition des Begriffs „Steckersolargerät“ wird im Gesetz Bezug auf die Normen des „Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik“ (VDE) genommen. Dieser erarbeitet Normen und Vorschriften für die Installation elektrischer Geräte. In der aktuellen Fassung der Norm für Steckersolargeräte, wird beispielsweise die Verwendung einer Wieland-Einspeisesteckdose empfohlen, der Einsatz von Schuko-Steckern ist jedoch ebenso erlaubt. 

 

Wichtig!

Bei Häusern älterer Baujahre sollte eine Überprüfung durch einen Elektrofachbetrieb vorgenommen werden, da die technischen Anforderungen an das Netz des Hauses evtl. nicht eingehalten werden können. Im Zweifel kann es zu einer Überlastung bei der Einspeisung oder zu einem Stromschlag führen.

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