SORGEN SIE VOR
Beim Jagen kann durch ein erhöhtes Risiko viel passieren. Darum ist die Jagdhaftpflichtversicherung in Deutschland nach dem Bundesjagdgesetz eine Pflichtversicherung. Schäden während der Jagdausübung können weitreichende Folgen haben und erfordern eine finanzielle Absicherung der Jägerin bzw. des Jägers – und genau diese bieten wir Ihnen mit unserer Jagdhaftpflicht.
Das ist Abgesichert
FLEXIBEL UND FREI KOMBINIERBAR
Eine private Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und schützt Sie und Ihre Familie vor finanziellen Schäden, die aus Ansprüchen dritter Personen entstehen können. Solche Ansprüche sind mitunter existenzbedrohend. Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen Ihres Lebens und aus unserer Sicht ‚Pflicht‘!
Es gibt jedoch Bereiche, in denen der Schutz der Privathaftpflichtversicherung nicht geift: Für alle Lebensbereiche und Situationen haben wir den richtigen Rundum-Haftpflichtschutz – egal ob für Ihre/n Hund/Hündin, Ihr Pferd, Ihr Sportboot, für Sie als Jäger/in, Vemieter/in oder vieles mehr. Sehen Sie, anhand unseres Schaubildes, welche Haftpflicht für Sie in Frage kommt. Sprechen Sie uns auch gerne an – gemeinsam finden wir Ihren optimalen Schutz!
FRAGEN UND ANTWORTEN
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Geschäftsstelle oder Sparkasse direkt in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich am Telefon oder mit Hilfe unseres Terminvereinbarungstools.
In einem Schadenfall prüfen wir für Sie, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen. Berechtigte Ansprüche begleichen wir, unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – sogar vor Gericht. Wir bietet eine Pauschale für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Versicherungssumme je Schadenfall beträgt 5, 10 oder 15 Millionen Euro.
Sie als Jäger/in, Jagdpächter/in und Jagdveranstalter/in bzw. als Förster/in, Forstbeamte/r, Forstaufseher/in, Berufsjäger/in, Jagdaufseher/in und Falkner/in. Die Hüter/innen Ihrer Jagdhunde oder Jagdhelfer/innen sind mitversichert, soweit sie nicht gewerbsmäßig tätig sind. Als Dienstherr/in der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen, zum Beispiel als Treiber/in, sind Sie ebenfalls abgesichert.
Direkt nach dem Vertragsabschluss erhalten Sie von uns die Versicherungsbestätigung als Nachweis für die bestehende Jagdhaftpflichtversicherung. Für die Folgejahre erhalten Sie von uns, rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Jagdjahres, eine erneute/aktuelle Versicherungsbescheinigung.
Kontaktieren Sie im Falle eines Versicherungsschadens einfach Ihre/n Geschäftsstellenleiter/in vor Ort – er/sie bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.
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