VORSORGE

Berufsunfähigkeits-Schutz

  • Weltweiter Schutz
  • Keine Wartezeiten
  • Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit

Ein Produkt der

IHR WICHTIGSTES KAPITAL

Weil Ihre Arbeitskraft Millionen Wert ist

Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital. Doch was ist, wenn Sie Ihrem Job nicht mehr nachgehen können und Ihr Einkommen wegbricht? Auf staatliche Unterstützung können Sie dann kaum zählen. Daher ist eine private Absicherung als Ergänzung unverzichtbar.

 

Jede/r Vierte scheidet aus dem Erwerbslebens aufgrund eines Unfalls oder Krankheit aus. Mit dem Berufsunfähigkeitsschutz unseres Partners, der VGH, sichern Sie Ihren Lebensunterhalt.

 

 

Und so funktioniert die VGH Berufsunfähigkeitsversicherung:

Das ist Abgesichert

Leistungen

  • Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Anfangs- und Wiedereingliederungshilfen
  • Monatliche Rentenzahlung
  • Und vieles mehr ...
  • Leistung bei längerer Krankschreibung

FRAGEN UND ANTWORTEN

FAQ – die häufigsten Fragen

Über unsere Beratersuche finden Sie eine Geschäftsstelle oder Sparkasse direkt in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich am Telefon oder mit Hilfe unseres Terminvereinbarungstools.

Ja. Es empfiehlt sich bereits in jungen Jahren an seinen Berufsunfähigkeitsschutz zu denken und eine Versicherung abzuschließen. Mit den reduzierten Beiträgen in den ersten Jahren nach Vertragsbeginn können sich Berufsanfänger/innen mit geringem Einstiegsgehalt die Versicherung leisten – und müssen dabei auf nichts verzichten: Der VGH­-Berufsunfähigkeitsschutz Premium für junge Erwachsene bietet vollen Schutz von Anfang an.

 

Der VGH­-Berufsunfähigkeitsschutz Premium für junge Erwachsene ist für Schüler/innen, Student/innen, Auszubildende sowie Berufseinsteiger/innen geeignet, die sich mit einem günstigen Startbeitrag absichern – und trotzdem vollen Berufsunfähigkeitsschutz genießen wollen. Das Angebot gilt für alle im Alter von 15 bis 30 Jahren (Schüler/innen ab 18 Jahre).

Sind Sie Berufseinsteiger/in oder machen eine Ausbildung bzw. ein Studium, dann haben Sie aufgrund der fünfährigen „Wartezeit“ in der Pflichtversicherung der gesetzlichen Rentenver­sicherung in der Regel gar keinen Schutz. Dasselbe gilt für Selbstständige und Freiberufler/innen – sie haben keinen Anspruch auf gesetzliche Hilfe ihr komplettes Berufsleben lang. Für alle fest angestellten Berufstätigen gilt: Der Staat hilft viel zu wenig! Es reicht in den meisten Fällen nicht einmal für das Nötigste. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist deshalb keinesfalls mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu verwechseln.

Kontaktieren Sie in diesem Falle einfach Ihre/n Geschäftsstellenleiter/in vor Ort – er/sie bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.

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Nicole Hellwig
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Ingo Gerken
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