VORSORGE
Wäre es nicht traumhaft, wenn alles glattliefe? Planungsfehler und Baumängel kommen aber vor!
Planungsfehler beim Bau können erhebliche Schäden am Bauwerk und hohe Kosten verursachen. Und auch bei Sanierungs- und Umbaumaßnahmen können Fehler der Baufirmen dazu führen, dass Ihr Kostenlimit durch notwendige Ausbesserungen und Reparaturen überzogen wird.
Der Bauherren-Rechtsschutz unseres Partners, der ÖRAG Rechtsschutzversicherung, sorgt für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren. Er schützt Sie vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits und ist für Sie da, selbst wenn Sie einfach nur eine Frage haben, die Sie mit einem erfahrenen Anwalt telefonisch klären möchten.
Schützen Sie und Ihr Vorhaben von Anfang an – wir sind gerne der Partner an Ihrer Seite.
Das ist Abgesichert
FRAGEN UND ANTWORTEN
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Geschäftsstelle oder Sparkasse direkt in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich am Telefon oder mit Hilfe unseres Terminvereinbarungstools.
Den Bauherren-Rechtsschutz können Sie in Verbindung mit einer Sparkassen-Baufinanzierung oder einer weiteren Immobilien-Versicherung (beispielsweise einer Bauherren-Haftpflicht- oder Feuer-Rohbauversicherung) abschließen.
Der Versicherungsbeginn des Rechtsschutz-Vertrags muss vor Beginn der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen liegen.
Bei Kauf eines Hauses muss der Versicherungsbeginn vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages liegen.
Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst genutzt oder vermietet) mit . bis zu vier Wohneinheiten.
Das Objekt darf nicht unter Denkmalschutz stehen.
Die Bau-/Kaufsumme darf bis zu 2 Mio. Euro betragen.
Versicherte Objekte
Der Schutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst bewohnt oder vermietet) in Deutschland:
Eigentumswohnung
Einfamilienhaus, inkl. Einliegerwohnung
Mehrfamilienhaus mit bis zu vier Wohneinheiten
Ferienwohnung bzw. -haus
Versicherte Personen
Versicherungsnehmer/in als Bauherr oder Bauherrin oder Käufer/in.
Ihr Bauherren-Rechtsschutz übernimmt im Fall eines Rechtsstreits – mit Ausnahme der vereinbarten Selbstbeteiligung – die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme für:
Anwälte
Gerichte
Sachverständige
Zeugen
Reisekosten
Mediation (auf Wunsch)
Wenn erforderlich, auch die Kosten der Gegenseite.
Kontaktieren Sie im Falle eines Versicherungsschadens einfach Ihre/n Geschäftsstellenleiter/in vor Ort – er/sie bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.
ZUM NACHLESEN
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite unseres Kooperatinspartners