SCHUTZ VOR NATURGEFAHREN

Elementarschäden

  • Das Klima ändert sich
  • Naturgefahren nehmen zu
  • Schützen Sie sich

DAS KLIMA ÄNDERT SICH

Profitieren Sie vom zusätzlichen Schutz

Schäden durch Naturgefahren können Sie zusätzlich versichern! Sie sind nicht automatisch in der Gebäude- und/oder Inventarversicherung abgesichert. Sorgen Sie vor.

 

Infolge des Klimawandels steigt auch die Starkregengefahr. Heftige Regenfälle führen in kurzer Zeit zu Überschwemmungen. Die Kanalisation und der Boden können die plötzlichen Wassermassen nicht mehr aufnehmen – Grundstücke stehen unter Wasser, Keller laufen voll. Gut, wenn Sie durch eine Elementarschadenversicherung (oder zumindest mit unserer Starkregendeckung) abgesichert sind.

Das ist Abgesichert

Leistungen

  • Starkregen
  • Rückstau
  • Überschwemmung
  • Schneedruck und Lawinen
  • Erdsenkung und Erdrutsch
  • Erdbeben und Vulkanausbruch

FLEXIBEL UND FREI KOMBINIERBAR

Schutz vor Naturgefahren

Schäden durch Naturgefahren können Sie versichern. Entweder entscheiden Sie sich für das Gesamtpaket Elementarschadenversicherung oder für die eingeschränkte Absicherungsvariante Starkregendeckung.

FRAGEN UND ANTWORTEN

FAQ – die häufigsten Fragen

Nein, der Staat zieht sich aus Unwetterhilfen zurück. Jede/r Eigentümer/in und Mieter/in ist für den Schutz seines Eigentums selbst verantwortlich.

Über unsere Beratersuche finden Sie eine Geschäftsstelle oder Sparkasse direkt in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich am Telefon oder mit Hilfe unseres Terminvereinbarungstools.

Sie haben bei uns die Möglichkeit, sich für den vollumfänglichen Schutz (der so genannten Elementarschadenversicherung) zu entscheiden oder füre die eingeschränkte Absicherungsvariante, der Starkregendeckung.

 

Bei der Starkregendeckung sind, wie es der Name schon beschreibt, ausschließlich Überschwemmung und Rückstau durch erhöhten Witterungsniederschlag (Starkregen) abgesichert. Die Elemtarschadenversicherung deckt darüberhinaus auch Schäden durch Überschwemmung durch Ausuferung oder Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche, infolge der Ausuferung oberirdischer Binnengewässer; Rückstau durch Ausuferung oberirdischer Binnengewässer; Schneedruck und Lawinen sowie Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben und Vulkanausbrüche ab.

Extreme Niederschläge können die Kanalisation in kurzer Zeit völlig überlasten. Das Wasser fließt dann nicht schnell genug ab, staut sich auf und sucht sich andere Wege. Über die Hausanschlussleitungen kann es schließlich in das Gebäude eindringen und Keller sowie tiefer liegende Wohnräume überfluten.

 

Einen effektiven Schutz davor bietet eine Rückstauklappe. Sie verhindert, dass Wasser, Abwasser und schlimmstenfalls Fäkalien in das Haus drücken. Für den Rückstauschutz ist jeder Hausbesitzer selbst verantwortlich, die Kommunen haften grundsätzlich nicht für aufkommende Schäden.

Achten Sie darauf, so wenig Fläche wie möglich zu betonieren oder zu asphaltieren. Denn je weniger Fläche versiegelt ist, desto besser kann das Wasser versickern und desto weniger läuft oberirdisch ab.

 

Befestigte Flächen müssen auch nicht zwangsläufig versiegelt sein. So können sie beispiels- weise mit Rasengittersteinen oder speziellen Pflastersteinen belegt werden.

Kontaktieren Sie im Falle eines Versicherungsschadens einfach Ihre/n Geschäftsstellenleiter/in vor Ort – er/sie bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Nicole Hellwig
13.01.2021
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