Ein Produkt der
UMFASSENDER SCHUTZ FÜR IHR KFZ
Vor Unfällen im Straßenverkehr ist niemand geschützt – sie passieren leider. Sollten Sie einen Unfall verursachen kommen schnell auch mal hohe Kosten auf Sie zu. Damit diese Ansprüche abgesichert sind, ist für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Denken Sie aber auch an die eigenen Fahrzeugschäden, die über eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt werden können. Mit der Kfz-Versicherung unseres Partners, der Versicherungsgruppe Hannover (VGH), bieten wir Ihnen individuelle Angebote und maßgeschneiderte Absicherungen für Ihr Fahrzeug.
Das ist abgesichert
FRAGEN UND ANTWORTEN
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Geschäftsstelle oder Sparkasse direkt in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich am Telefon oder mit Hilfe unseres Termin- vereinbarungstools.
Sie stehen vor der Zulassung Ihres Autos? Dann müssen Sie der Zulassungsbehörde nachweisen, dass Sie eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen. Das geschieht über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die sich aus einem siebenstelligen Code aus Buchstaben und Ziffern zusammensetzt (zum Beispiel BKDM91O).
Diese eVB-Nummer erhalten Sie in einer unserer Geschäftsstellen oder Sparkassenfilialen direkt vor Ort. Die Nummer übermitteln wir Ihnen auch gerne elektronisch.
Mit jedem unfallfreien Jahr können Sie Ihren erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt verbessern und dadurch Ihren zu zahlenden Versicherungsbeitrag reduzieren. Dies gilt für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Mit dem zusätzlichen Rabattschutz der VGH sichern Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt. Ein selbstverschuldeter Schaden pro Jahr führt so nicht zur Rückstufung.
Bei der VGH-Autoversicherung können Sie verbindlich den Werkstattservice abschließen. Der Vorteil: Im Schadenfall kümmert sich die VGH um die Auswahl der Werkstatt – Sie genießen dadurch zahlreiche Vorteile:
Sie zahlen einen reduzierten Kaskobeitrag
Die Herstellergarantie bleibt erhalten
Die ausgewählte VGH Partnerwerkstatt vergibt für die erbrachten Reparaturleistungen eine zusätzliche Garantie für 3 Jahre
Saubere Sache: Für Ihr Fahrzeug erhalten Sie zusätzlich eine kostenlose Grundreinigung des Fahrzeug-Innenbereichs
Falls Ihr Pkw nicht fahrbereit ist oder die Enternung zur Werkstatt mehr als 15 Kilometer beträgt, ist ein kostenloser Hol- und Bringservice inklusive.
Verbandskasten
Warndreieck
Warnweste
Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugschein)
Keine Pflicht, aber sinnvoll:
Ein Ersatzrad, Abschleppseil, Feuerlöscher, Überbrückungskabel für die Starthilfe, Handschuhe, Parkscheibe, Formular europäischer Unfallbericht, Ersatzglühbirnen – und speziell im Winter: Decken und etwas zu trinken, Eiskratzer, Handfeger, Taschenlampe, Schneeketten (in bergigen Gebieten) und Frostschutzmittel.
Achtung: In manchen europäischen Ländern gibt es abweichende Regelungen. So ist z. B. das Mitühren eines Feuerlöschers oder Abschleppseils in einigen Ländern Pflicht.
Kontaktieren Sie im Falle eines Versicherungsschadens einfach Ihre/n Geschäftsstellenleiter/in vor Ort – er/sie bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite unseres Kooperationspartners