RUNDUMSCHUTZ
Die Amtshaftpflicht schützt Sie vor hohen Schadensersatzansprüchen, die aus verursachten Schäden während Ihrer Dienstzeit entstehen können. Denn für Schäden, die beispeilsweise aus einer Fehlentscheidung Ihrerseits heraus entstehen, müssen Sie selber aufkommen.
Auch der Schlüsselverlust ist abgedeckt. Stellen Sie sich vor, Sie verlieren den Dienstschlüssel, der Ihnen Zugang zu vielen Bereichen des Gebäudes ermöglicht und plötzlich müssen alle Schlösser ausgetauscht werden – dann kann schnell teuer werden.
Das ist Abgesichert
FLEXIBEL UND FREI KOMBINIERBAR
Eine private Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und schützt Sie und Ihre Familie vor finanziellen Schäden, die aus Ansprüchen dritter Personen entstehen können. Solche Ansprüche sind mitunter existenzbedrohend. Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen Ihres Lebens und aus unserer Sicht ‚Pflicht‘!
Es gibt jedoch Bereiche, in denen der Schutz der Privathaftpflichtversicherung nicht geift: Für alle Lebensbereiche und Situationen haben wir den richtigen Rundum-Haftpflichtschutz – egal ob für Ihre/n Hund/Hündin, Ihr Pferd, Ihr Sportboot, für Sie als Jäger/in, Vemieter/in oder vieles mehr. Sehen Sie, anhand unseres Schaubildes, welche Haftpflicht für Sie in Frage kommt. Sprechen Sie uns auch gerne an – gemeinsam finden wir Ihren optimalen Schutz!
FRAGEN UND ANTWORTEN
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Geschäftsstelle oder Sparkasse direkt in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich am Telefon oder mit Hilfe unseres Terminvereinbarungstools.
Arbeitnehmer/innen im Öfentlichen Dienst (auch Tarifbeschäftigte und in den Tarifverträgen nur Beschäftigte genannt) bilden neben den Beamten, Soldaten und Richtern, die in einem öfentlichrechtlichen Dienstverhältnis stehen, und den Beziehern von Amtsbezügen eine eigene Statusgruppe der Personen im deutschen Öfentlichen Dienst. Ihre Arbeitgeber sind der Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öfentlichen Rechts. Quelle: Wikipedia
Nein. Bei uns ist die Privathaftpflicht in Ihrer Amtahaftpflicht automatisch enthalten und sichert Sie so auch im privaten Bereich vor Schadensersatzansprüchen Dritter.
Ja. Unser Versicherungsschutz besteht auch für
Ihre Ehe- oder eingetragener Lebenspartner
Ihr nichteheliche/r Lebenspartner/in, sofern bei Ihnen behördlich gemeldet
Ihre minderjährigen Kinder
Ihre volljährigen Kinder, solange sie sich noch in einer Schul- oder einer anschließenden Berufsausbildung befinden bzw. einen freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst leisten
Ihre Eltern und Großeltern, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
Ihre im Haushalt oder einer Pflegeeinrichtung lebenden geistig behinderten oder pflegebedürftigen Kinder (altersunabhängig)
Ihre Gastkinder, Austauschschüler, Aupair bis zu 12 Monate
sonstige Angehörige, die bei Ihnen behördlich gemeldet und im Versicherungsschein einge tragen sind
Kontaktieren Sie im Falle eines Versicherungsschadens einfach Ihre/n Geschäftsstellenleiter/in vor Ort – er/sie bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.
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