ÄRGERLICH
Hundehalter/innen haften für ihre Vierbeiner – und das in unbegrenzter Höhe. Verursacht Ihr Hund/Ihre Hündin einen Schaden, müssen Sie zahlen. Nicht auszudenken, mit welchen Folgen Sie zu leben hätten, würde Ihr Hund/Ihre Hündin zum Beispiel vor ein Auto laufen und dadurch einen schweren Verkehrsunfall verursachen.
Die Hundehaftpflicht bewahrt Sie vor den Kosten, die durch solche Schadensfälle entstehen. Bei uns in Niedersachsen ist die Haftpflicht für alle Hundehalter/innen sogar Pflicht!
Das ist Abgesichert
FLEXIBEL UND FREI KOMBINIERBAR
Eine private Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und schützt Sie und Ihre Familie vor finanziellen Schäden, die aus Ansprüchen dritter Personen entstehen können. Solche Ansprüche sind mitunter existenzbedrohend. Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen Ihres Lebens und aus unserer Sicht ‚Pflicht‘!
Es gibt jedoch Bereiche, in denen der Schutz der Privathaftpflichtversicherung nicht geift: Für alle Lebensbereiche und Situationen haben wir den richtigen Rundum-Haftpflichtschutz – egal ob für Ihre/n Hund/Hündin, Ihr Pferd, Ihr Sportboot, für Sie als Jäger/in, Vemieter/in oder vieles mehr. Sehen Sie, anhand unseres Schaubildes, welche Haftpflicht für Sie in Frage kommt. Sprechen Sie uns auch gerne an – gemeinsam finden wir Ihren optimalen Schutz!
FRAGEN UND ANTWORTEN
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Geschäftsstelle oder Sparkasse direkt in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich am Telefon oder mit Hilfe unseres Terminvereinbarungstools.
Gesetzlich geregelt im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) ist eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden sowie 250.000 Euro, um Sachschäden aufzufangen.
Insbesondere bei Personenschäden kann es im Schadenfall für Tierhalter/innen aber sehr schnell deutlich teuer werden. Arztbesuche, RehaMaßnahmen oder lebenslange Rentenzahlungen gehen oft in die Millionen Euro – deshalb ist es sinnvoll, eine deutlich höhere Summe zu versichern. Bei unserer Hundehalterhaftpflichtversicherung haben Sie die Wahl zwischen drei Versicherungssummen: 5 Mio. Euro, 10 Mio. Euro oder 15 Mio. Euro.
Da Versicherungspflicht besteht, kann auch für jeden Hund eine Versicherung abgeschlossen werden. Falls Ihr Hund/Ihre Hündin von einer Behörde als gefährlich eingestuft wird, müssen Sie Ihren Versicherer direkt darüber informieren. Es kann sein, dass der Tarif dann eine Selbstbeteiligung beinhaltet.
Ja, Ihr Hund/Ihre Hündin ist auch versichert bei Hundesportveranstaltungen, Schauvorführungen sowie Hundelehrgängen und -prüfungen – das beinhaltet also auch den Ver- sicherungsschutz, wenn Sie eine Hundeschule besuchen.
Kotaktieren Sie im Falle eines Versicherungsschadens einfach Ihre/n Geschäftsstellenleiter/in vor Ort – er/sie bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.
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