BLEIBEN SIE MOBIL

Erweiterter Fahrradschutz

  • Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden
  • Fall- und Sturzschäden
  • Vandalismus

RUNDUMSCHUTZ FÜR IHR FAHRRAD

Zusatzschutz für Ihr Fahrrad oder E-Bike

Sie lieben Ihr Fahrrad? Dann ist unser Erweiterter Fahrradschutz genau das Richtige für Sie. Denn er greift bei fast jedem Schaden, der Ihrem Rad weltweit zustoßen kann. Zum Beispiel Diebstahl, Vandalismus, Teilediebstahl, Sturzschäden oder defekten Akku.

 

In Ergänzung Ihrer Hausratversicherung können Sie von diesem umfangreichen Zusatzschutz profitieren und bleiben mobil, ohne hohe Reparaturkosten zu fürchten.

Das ist Abgesichert

Leistungen

  • Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
  • Sturz- und Fallschäden
  • Vandalismus
  • Bedienungsfehler
  • Unfall und Transportschäden
  • Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten

FRAGEN UND ANTWORTEN

FAQ – die häufigsten Fragen

Über unsere Beratersuche finden Sie eine Geschäftsstelle oder Sparkasse direkt in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich am Telefon oder mit Hilfe unseres Terminvereinbarungstools.

 

Der Erweiterte Fahrradschutz kann nur in Ergänzung zu einer vorhandenen Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Versichert sind privat genutzte Fahrräder und Fahrräder mit elektronischer Tretunterstützung, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.

 

Nicht versichert sind: Carbon-Fahrräder; Velomobile (vollverkleidete Fahrräder); Dirt Bikes; Eigenbauten; Umbauten (Fahrräder bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile 20 % des ursprünglichen Händlerpreises übersteigen).

 

Versicherbar sind alle privat genutzten Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis bis insgesamt maximal 10.000,- Euro.

Ja – als gebrauchtes Fahrrad gelten alle Fahrräder, welche zum Versicherungsbeginn älter als einen Monat sind. Hier gilt eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn. Für Versicherungsfälle, die während der Wartezeit eintreten, besteht kein Versicherungsschutz.

Kontaktieren Sie im Falle eines Versicherungsschadens einfach Ihre/n Geschäftsstellenleiter/in vor Ort – er/sie bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Nicole Hellwig
13.01.2021
Ingo Gerken
vor 7 Monaten
Sarah und Marvin
vor einem Monat
Frank Buss
vor 4 Monaten
Marcel Folkers
vor einer Woche
Andrea Hindemith
vor einem Jahr
Dennis
vor 4 Monaten
Marc Gohlke
vor 6 Monaten
Michael Tönjes
vor einem Jahr
Ralf Freimark
vor einem Jahr
Hendrik S.
vor einem Jahr
Sylvia Nanninga
vor 2 Wochen

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