Vermögensschaden? Nein, danke! Wir haften für Sie!
Als Dienstleister, Gewerbetreibender oder Treuhänder haften Sie Dritten gegenüber auch für Vermögensschäden, die Sie ihnen versehentlich im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit zufügen. Für Sie als Unternehmer ist es daher sinnvoll, sich mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu schützen!
Achtung: Der Gesetzgeber verpflichtet sogar Kammerberufe (zum Beispiel Rechtsanwälte, Anwaltsnotare und Steuerberater), sich gegen diese Gefahren zu versichern.
Unsere Website nutzt Cookies, um Dienste anzubieten und um diese stetig zu verbessern bzw. zu optimieren. Durch Bestätigen des Buttons „Alles Akzeptieren“ stimme Sie die Verwendung zu. Über den Butten „Einstellungen“ können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen wollen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Cookies dieser Kategorie sind für die Grundfunktionen der Website erforderlich. Sie dienen der sicheren und bestimmungsgemäßen Nutzung und sind daher nicht deaktivierbar. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von sogenannten „First-Party-Cookies“ ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.