KLEINE UND GROSSE MISSGESCHICKE

Privathaftpflicht

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden

SCHUTZ VOR SCHADENSERSATZANSPRÜCHEN

Wenn eine Entschuldigung nicht mehr reicht

Aus Versehen, ein Missgeschick oder Unachtsamkeit – schnell ist einmal etwas passiert. Und wer bekanntlich anderen einen Schaden zufügt, muss dafür haften. Schon die kleinsten Missgeschicke können hohe Schadensersatzforderungen mit sich ziehen und im schlimmsten Fall haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

 

Unsere Privathaftpflicht bietet Ihnen und Ihrer Familie Versicherungsschutz für Gefahren, die sich im täglichen Leben als Privatperson ergeben. Schadenersatz kann teuer werden – schützen Sie sich!

Das ist Abgesichert

Leistungen

  • Schadensersatzansprüche Dritter
  • 30 % Nachlass für Junge Leute
  • Automatisch für Sie und ggf. Ihre/n Ehepartner/in und Kinder
  • Schutz in der Freizeit und beim Sport
  • Lebenspartner/innen können ebenfalls abgesichert werden
  • Weltweiter Schutz
  • Schutz im Straßenverkehr als Radfahrer/in oder Fußgänger/in
  • Schäden durch kleine, zahme Haustiere (keine Hunde), uvm.

FLEXIBEL UND FREI KOMBINIERBAR

Unser Haftpflichtschutz

Eine private Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und schützt Sie und Ihre Familie vor finanziellen Schäden, die aus Ansprüchen dritter Personen entstehen können. Solche Ansprüche sind mitunter existenzbedrohend. Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen Ihres Lebens und aus unserer Sicht ‚Pflicht‘!

 

Es gibt jedoch Bereiche, in denen der Schutz der Privathaftpflichtversicherung nicht geift: Für alle Lebensbereiche und Situationen haben wir den richtigen Rundum-Haftpflichtschutz – egal ob für Ihre/n Hund/Hündin, Ihr Pferd, Ihr Sportboot, für Sie als Jäger/in, Vemieter/in oder vieles mehr. Sehen Sie, anhand unseres Schaubildes, welche Haftpflicht für Sie in Frage kommt. Sprechen Sie uns auch gerne an – gemeinsam finden wir Ihren optimalen Schutz!

FRAGEN UND ANTWORTEN

FAQ – die häufigsten Fragen

Über unsere Beratersuche finden Sie eine Geschäftsstelle oder Sparkasse direkt in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich am Telefon oder mit Hilfe unseres Terminvereinbarungstools.

Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wir bieten mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz.

 

Noch mehr Vortiele und Leistungen gibt‘s in unseren Best­Vorteilspaketen. Lassen Sie sich gerne von unseren Beratern/innen helfen. Gemeinsam finden wir die für Sie optimale Abischerungsvariante.

Nein – allerdings ist sie unverzichtbar. Denn wer jemandem einen Schaden zufügt, ihn/sie also verletzt oder sein/ihr Eigentum beschädigt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit dem ge­samten Vermögen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem Risiko.

 

Anders ist es beispielsweise bei einer Hunde­-, Drohnen­- oder Jagd­haftptlicht. Hier gilt eine gesetzliche Versicherungspflicht!

Unseren Versicherungsschutz genießen Sie, als Versicherungsnehmer/in und

  • Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner

  • Ihr nichteheliche/r Lebenspartner/in, sofern bei Ihnen behördlich gemeldet

  • Ihre minderjährigen Kinder

  • Ihre volljährigen Kinder, solange sie sich noch in einer Schul- oder einer anschließenden Berufsausbildung befinden bzw. einen freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst leisten

  • Ihre Eltern und Großeltern, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben

  • Ihre im Haushalt oder einer Pflegeeinrichtung lebenden geistig behinderten oder pflegebedürftigen Kinder (altersunabhängig)

  • Ihre Gastkinder, Austauschschüler, Au­pair bis zu 12 Monate

  • sonstige Angehörige, die bei Ihnen behördlich gemeldet und im Versicherungsschein einge tragen sind

Wir erstatten dem/der Geschädigten die Kosten, die aufgrund eines Schadens entstanden sind, zum Beispiel:

 

Personenschäden

  • Arzt- und Krankenhauskosten sowie Haushaltshilfen,

  • Verdienstausfall,

  • Schmerzensgeld,

  • Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern.

Sachschäden

  • Reparaturkosten,

  • Wiederbeschafungskosten,

  • Wertminderungen,

  • Regressansprüche von Versicherern (zum Beispiel eines Gebäudeversicherers).

Drohnen bis 250 g sind im Rahmen der unserer Privathaftpflicht beitragsfrei mitversichert. Drohnen über 250 g bis zu 5 kg Abfluggewicht können zusätzlich abgeversichert werden.

 

Denn, wenn Sie eine Drohne besitzen und fliegen, ist eine Haftpflicht Pflicht und vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Gerne beraten wir Sie zu einem passenden Versicherungsschutz.

Kontaktieren Sie im Falle eines Versicherungsschadens einfach Ihre/n Geschäftsstellenleiter/in vor Ort – er/sie bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Nicole Hellwig
13.01.2021
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