Hier greift unser Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht für:
• Außenverglasungen, z. B. von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen,Schaufenstern, Wintergärten, Lichtkuppeln, Glasdächern, Außenvitrinen und -schaukästen
• Innenverglasungen, z. B. von Schränken, Vitrinen, Bildverglasungen, Wand-, Decken-, Säulenverglasungen, Glastüren, Fenstern, Wandspiegeln.
Unsere gewerbliche Glasversicherung leistet bei:
• Bruch der versicherten Innenund Außenverglasung
• unabhängig von der Ursache, also z. B. bei Fahrlässigkeit durch Ihren Mitarbeiter, bei Steinschlag durch vorbeifahrende Fahrzeuge oder spielende Kinder, aber auch bei Schäden durch Einbruch oder Spannungen im Glas
Nicht versichert sind Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Kratzer oder Muschelausbrüche).