• Der Bauherren-Rechtsschutz ist nur in Verbindung mit einer Finanzierung bei einer Sparkasse oder mit einer der folgenden Versicherungen rund um Ihr Bauvorhaben abschließbar:
- Bauleistungsversicherung
- integrierte Feuerrohbauversicherung (in Gebäudeversicherung)
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Bauhelfer-Unfallversicherung
- Rundum-Schutz für Hauseigentümer
• Der Versicherungsbeginn des Rechtsschutz-Vertrags muss vor Beginn** der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen liegen
• Bei Kauf eines Neubaus vom Bauträger muss der Versicherungsbeginn vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages liegen.
• Der Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst genutzt oder vermietet) mit bis zu vier Wohneinheiten.
• Das Objekt darf nicht unter Denkmalschutz stehen.
• Die Bau-/Kaufsumme muss unter 2 Mio. € liegen.