Rauchmelder retten Leben

Seit dem 01. Januar 2016 sind sie Pflicht

Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) schreibt vor, dass in allen Häusern und Wohnungen mindestens ein Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtweg dienen, installiert sein muss – egal, ob Eigentum, Miete, Neubau oder älteres Objekt.

 

„Hören“ Sie den Qualm: Für alle Bewohner/innen eines Hauses oder einer Wohnung, insbesondere für Kinder und ältere Menschen, ist der heimtückische Brandrauch gefährlicher als Feuer. Das hochgiftige Kohlenmonoxid betäubt in kürzester Zeit und führt schon in wenigen Minuten zum Tod. Lautlos und für Schlafende geruchlos vernebelt Brandrauch die Fluchtwege.

Vielfältige Ausführungen

Die unterschiedlichen Modelle

Einzelrauchmelder

Gerne auch als „Stand-Alone Rauchmelder“ bezeichnet. Er wird einfach an der entsprechenden Stelle platziert und ist nach Einlegen der Batterien betriebsbereit. Eine Kommunikation mit anderen Geräten/Rauchmeldern ist nicht möglich.

 

Rauchmelder mit Zehnjahresbatterie

Diese Modelle haben eine fest eingebaute Batterie und sind an dem Zertifizierungszeichen „Q“ zu erkennen.

 

Funkvernetztes Meldesystem

Im Alarmfall werden alle im Funknetz befindlichen Rauchmelder gleichzeitig ausgelöst – dies garantiert, dass der Alarmton im gesamten Gebäude zu hören ist. Dies sorgt für ein Maximum an Sicherheit – gerade auch in größeren Gebäuden!

 

Rauchmelder für Gehörlose/Schwerhörige

Diese Rauchmelder sind beispielsweise mit einer extrem hellen Blitzlampe, die im Schlaf die Netzhaut stimuliert, und/oder einem separaten Vibrationskissen ausgestattet.

 

Wichtig!
Achten Sie in jedem Fall beim Kauf auf das VdS-Zeichen, die DIN EN Nr. 14604 sowie das CE-Zeichen. Nur diese Rauchmelder erfüllen Kriterien, die einen guten Rauchmelder ausmachen – wie eine ausreichende Lautstärke, eine Batterieendanzeige sowie eine Prüftaste.
Prüfzeichen

Fragen und Antworten

FAQ – die häufigsten Fragen

Rauchmelder können von Dienstleister/innen vort Ort bezogen werden, die auch die Installation übernehmen oder in Elektrofachgeschäften, Baumärkten oder Online-Shops

Die Kosten variieren, je nachdem, für welches Modell Sie sich entscheiden: Ob es ein funkvernetztes System sein soll, ein Single-Rauchmelder, ob es ein 10-Jahres Modell sein soll (mit fest eingebauter Batterie) oder ob Sie lieber ein Modell mit herausnehmbarer Batterie bevorzugen ... Lasssen Sie sich im Fachhandel beraten!

 

Rauchmlerder sind bezahlbar. Ein Leben nicht!

Achten Sie in jedem Fall beim Kauf auf das VdS-Zeichen, die DIN EN Nr. 14604 sowie das CE-Zeichen. Nur diese Rauchmelder erfüllen Kriterien, die einen guten Rauchmelder ausmachen – wie eine ausreichende Lautstärke, eine Batterieendanzeige sowie eine Prüftaste.

 

Info: Oberhalb der FAQ's sind diese Zeichen im Infokasten abgebildet. 

Die Niedersächsische Bauordnung schreibt in § 44 Abs. 5 vor: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure – über welche Rettttungswege von Aufenthaltsräumen führen – jeweils mindestens einen  Rauchmelder haben.“


Diese müssen so angebracht sein, dass „Brandrauch frühzeititig erkannt und gemeldet wird“. Rauch steigt nach oben. Rauchmelder sollten daher an der Decke angebracht werden. Neben der gesetzlichen Mindestanforderung ist es sinnvoll, auch auf dem Dachboden und im Keller Warnmelder zu installieren, eben auch dort, wo ein Brand lange unbemerkt bleibt. 

 

Für den Einbau dind die Eigentümer/innen verantwortlich. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft in vermieteten Wohnungen der oder die Mieter/innen.

Ja, es gibt weitere Warnmelder! Beispielsweise

 

Hitzemelder
Hitzemelder werden überall dort eingesetzt, wo ein Rauchmelder aufgrund von Feuchtigkeit oder Staub nicht eingesetzt werden kann – zum Beispiel in Küchen, Bädern und Werkstätten. Ab einer Temperatur von ca. 60 °C wird  Alarm ausgelöst.


Kohlenmonoxidmelder
Wo Feuerstätten mit kohlenstoffhaltigen Brennstoffen betrieben werden, kann tödliches Kohlenmonoxid entstehen. Im häuslichen Umfeld sind das zum Beispiel:
 

• Kamin- oder Kohleöfen
• offene Kamine
• Gasherde oder Gasboiler

 

Gasmelder
Gasmelder eignen sich zur Ermitttlung von Erdgas (Methangas) sowie Flüssiggas (Butangas und Propangas). Gasmelder sind somit vielseititig einsetzbar und dort sinnvoll, wo unbemerkt Gas austreten und sich sammeln kann, zum Beispiel bei einem Gasanschluss im Keller.


Wassermelder
Lassen Sie sich warnen, wenn Wasser oder andere Flüssigkeiten, beispielsweise in der Küche, im Bad oder im Keller austreten. Auch diese Melder geben einen lauten Alarmton ab. So kann unter Umständen das Schlimmste verhindert werden.

Was tun, wenn‘s brennt?

  • Ruhe bewahren

  • Mitbewohner warnen

  • Fenster und Türen hinter sich schließen

  • Keine Aufzüge benutzen

  • Das Haus umgehend verlassen

  • Notruf wählen > 112